Vorteile

 gesetzliche Krankenkasse
(GKV)

 

 private Krankenkasse
(PKV)

• kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen

• grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub

• Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung des Kindes

• Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters

• Mutterschaftsgeld

• Vorsorgekuren für Mütter

• beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich

 

• freie Arztwahl

• freie Krankenhauswahl

• zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker)

• Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich

• europaweiter Krankenschutz

• weltweiter Krankenschutz für 2 Monate


 

  Nachteile

gesetzliche Krankenkasse
(GKV)

 

private Krankenkasse
(PKV)

• Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse

• Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eins der zwei nächstgelegenen ein

• Nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten

• Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten

 

• Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen

• jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag

• oftmals Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren

• keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten

• das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben

• Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von  der Versicherung erstatten lassen

• Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht  durchgeführt

 

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