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Vorteile
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gesetzliche
Krankenkasse
(GKV)
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private
Krankenkasse
(PKV)
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• kostenlose Mitversicherung
von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
• grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und
Erziehungsurlaub
• Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung des Kindes
• Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter
und Berufstätigkeit des Vaters
• Mutterschaftsgeld
• Vorsorgekuren für Mütter
• beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen
Widerspruchsbescheide der Kasse möglich
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• freie Arztwahl
• freie Krankenhauswahl
• zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt
(z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell,
Heilpraktiker)
• Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
möglich
• europaweiter Krankenschutz
• weltweiter Krankenschutz für 2 Monate
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Nachteile
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gesetzliche
Krankenkasse
(GKV)
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private
Krankenkasse
(PKV)
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• Behandlung erfolgt durch
Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse
• Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eins
der zwei nächstgelegenen ein
• Nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der
Rücktransportkosten
• Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen
sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten
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• Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei
Vorerkrankungen
• jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
• oftmals Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren
• keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
• das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird erst nach
dreimonatiger Wartezeit erworben
• Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie
sich von der Versicherung erstatten lassen
• Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem
Zivilgericht durchgeführt
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