Standard Tarif für Rentner
Der
Standard-Tarif für Rentner ist ein Instrument, das im Notfall helfen soll, den
Beitrag im Alter zu tragen. Der Tarif garantiert nämlich in seinen Bedingungen,
dass der Beitrag nicht höher sein darf, als der aktuelle Höchstsatz der
gesetzlichen Kasse. Zur Zeit sind das 455,63 Euro monatlich.
Dafür
sind die Leistungen etwa vergleichbar den Leistungen der gesetzlichen Kasse
(insbesondere die Leistungen per Stand 1994 dienten als Vorlage). Künftige
Verschlechterungen der gesetzlichen Leistungen haben darauf keinen Einfluss.
Somit können die Leistungen im Rentenalter durchaus deutlich besser sein, als
die Leistungen in der gesetzlichen Kasse bis dahin.
Die Leistungen des Standardtarifs
- Ambulante ärztliche
Leistungen: 100 % Leistung, jedoch nur bis zum 1,7-fachen Gebührensatz der
ärztlichen Gebührenordnung. Für medizinisch-technische Leistungen gilt
1,3-fach, für Laborleistungen 1,1-fach.
- Arznei,
Verbandsmittel, Hilfsmittel und Heilmittel: 80 % Leistung.
- Psychotherapie: Max.
25 Sitzungen jährlich, bis zum 1,7-fachen Gebührensatz.
- Krankenhaus: 100 % der
Regelleistungen (allgemeiner Pflegesatz), abzüglich 9,- Euro Eigenbeteiligung
für die ersten 14 Tage.
- Rettungsfahrten: 100
%, abzüglich 13,- Euro Selbstbeteiligung pro Fahrt.
- Zahnärztliche
Behandlung: 100 %
- Kieferorthopädie 80 %
Es gilt auch hier jeweils die Begrenzung auf den 1,7-fachen Gebührensatz
der Gebührenordnung, hier für Zahnärzte.
Bei
Umstellung aus einem höherwertigen Tarif in den Standard-Tarif werden die
Alterungsrückstellungen aus dem seitherigen Tarif übernommen. Je nachdem, wie
lange man dort schon versichert ist, kann der Beitrag also sogar noch günstiger
sein, als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse.
Wer kann den Standard-Tarif für Rentner nutzen ?
- Personen ab vollendeten 65. Lebensjahr,
die mindestens 10 Jahre in der PKV vollversichert waren.
- Personen ab vollendeten 55. Lebensjahr,
die mindestens 10 Jahre in der PKV vollversichert waren, und gleichzeitig
mit Ihrem Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze liegen
(2003: 45.900,- Euro brutto jährlich). Das ist übrigens deswegen so,
weil man ab 55 nicht mehr in die GKV zurückkommt, auch nicht bei
Unterschreiten der Pflichtgrenze, oder Arbeitslosigkeit.
- Personen, die wegen Erwerbsunfähigkeit
vorzeitig in Rente oder Pension gehen. Auch diese müssen mindestens 10 Jahre
in der PKV vollversichert oder nach Beihilfetarifen versichert gewesen
sein, und gleichzeitig mit Ihrem Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze
liegen (2003: 45.900,- Euro brutto jährlich).
- Beamte und deren Familienangehörige ab
dem 65. bzw. 55. Lebensjahr, bei denen die obigen Voraussetzungen entsprechend
erfüllt sind.
Beamte
mit Vorerkrankungen können direkt in den Standard-Tarif für Rentner gehen, wenn
Sie bei Verbeamtung nicht oder nur mit Zuschlägen in die normalen
Beihilfe-Tarife aufgenommen werden könnten. Dies gilt bei Antrag innerhalb von
6 Monaten ab Verbeamtung, oder Feststellung der Behinderung.
Bei Beamten gilt die Begrenzung im Beitrag entsprechend anteilig, also bei 50
%-Absicherung (2003: 227,82 Euro).
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