Private Krankenversicherung (PKV)

 

 

Bei der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, wie viel Versicherungsschutz Sie benötigen oder wollen. Im Prinzip werden zwei Produktkategorien angeboten:

 

1. Die private Krankheitskostenvollversicherung als Alternative zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.


Die private Krankheitskostenvollversicherung ersetzt den gesetzlichen Schutz, d.h. Sie sind dann nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Hier wird in der Regel in folgende Tarifgruppen eingeteilt:

 


Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet innerhalb dieser Tarife normalerweise

 

 

 

2. Die private Zusatzversicherung als Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes.


Die private Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz, d.h. Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Zusatzversicherung kann grundsätzlich jeder abschließen, der gesetzlich versichert ist.

Die Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz in  Bereichen wie z.B. Heilbehandlungskosten während Auslandsreisen und bietet die Möglichkeit, Lücken zu schließen, die die vielen Kostendämpfungsgesetze in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gerissen haben - z.B. bei der Erstattung von Zahnersatz oder von Brillengestellen. Am häufigsten ist die Erweiterung der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus auf Chefarzt -Behandlung und Ein- oder Zweibettzimmer.

 

 

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