Bei der
privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, wie viel
Versicherungsschutz Sie benötigen oder wollen. Im Prinzip werden zwei
Produktkategorien angeboten:
1. Die
private Krankheitskostenvollversicherung als Alternative zum gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz.
Die private Krankheitskostenvollversicherung ersetzt den gesetzlichen Schutz,
d.h. Sie sind dann nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert. Hier wird in der Regel in folgende Tarifgruppen eingeteilt:
Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet innerhalb dieser Tarife normalerweise
2. Die private Zusatzversicherung als Ergänzung des
gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes.
Die private Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz, d.h. Sie bleiben
Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Zusatzversicherung kann grundsätzlich
jeder abschließen, der gesetzlich versichert ist.
Die Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz in Bereichen wie z.B. Heilbehandlungskosten
während Auslandsreisen und bietet die Möglichkeit, Lücken zu schließen, die die
vielen Kostendämpfungsgesetze in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen
gerissen haben - z.B. bei der Erstattung von Zahnersatz oder von
Brillengestellen. Am häufigsten ist die Erweiterung der gesetzlichen
Krankenversicherung im Krankenhaus auf Chefarzt -Behandlung und Ein- oder
Zweibettzimmer.