Wenn Sie krank werden, erhalten Sie in der Regel die ersten
6 Wochen Ihr reguläres Gehalt vom Arbeitgeber. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung
ab der 7. Woche zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse das sogenannte Krankengeld für
jeden Kalendertag. Das Krankengeld ist der Höhe nach begrenzt. 2004 beträgt es
bis zu 81,38 Euro/Tag, höchstens 90% des Nettoeinkommens. Davon werden noch
Sozialversicherungsbeiträge (13,85% - Stand 06/04) abgezogen.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Bei einem Bruttoarbeits-Entgelt über 46.350 EUR in 2004
fällt die Absicherungslücke noch größer aus, weil hier das Krankengeld auf 70%
der Beitragsbemessungsgrenze (3.487,50 Euro/Monat) begrenzt ist. Je nach
Verdiensthöhe steigt Ihre Einkommenslücke bei über sechswöchiger Krankheit
deutlich.
Rechenbeispiel für einen Arbeitnehmer in der Gesetzlichen
Krankenversicherung:
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Nettoeinkommen |
1.850,- € |
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Krankengeld (90% vom Netto) |
1.665,- € |
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minus Sozialversicherungsbeiträge |
231,- € |
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= Krankengeld von |
1.434,- € |
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= Einkommenslücke von |
416,- € |
Auch hier zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen
lang das Gehalt weiter. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung müssen Sie im Rahmen
einer eine Krankentagegeldversicherung selbst vorsorgen. Sie erhalten ab dem
vereinbarten Zeitpunkt für jeden Tag, an dem Sie arbeitsunfähig sind, das
festgelegte Krankentagegeld, auch an Sonn- und Feiertagen.
Für Selbstständige und Freiberufler bedeutet Krankheit
grundsätzlich Einkommensverluste. Beim Krankentagegeld ist Karenzzeit und Höhe
– gestaffelt mit zunehmender Krankheitsdauer? – individuell zu gestalten.
Die Obergrenze des versicherbaren Krankentagegelds richtet
sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen aus der selbstständigen oder
freiberuflichen Tätigkeit.
Treffen Sie rechtzeitig die richtige Vorsorge - sichern Sie Ihr Einkommen auch bei längerer Krankheit. Wir helfen Ihnen dabei.