Lohnfortzahlung
Gesellschafter - Geschäftsführer
Sie
als Gesellschafter Geschäftsführer haben im Krankheitsfall Anspruch auf
Lohnfortzahlung. Üblicherweise ist diese im Dienstvertrag so geregelt, dass sie
über die arbeitsrechtliche Frist von sechs Wochen hinausgeht. Nach Literatur
ist aber eine Lohnfortzahlung über sechs Monate und mehr vereinbar, ohne dass
damit eine versteckte Gewinnausschüttung vorliegt.
Kernelement
der Zielgruppenlösung bildet eine Rückdeckungsversicherung für das Gehalt des
Gesellschafter-Geschäftsführers über die GmbH. Das heißt: Hiermit wird die
bedarfsgerechte Absicherung des Krankentagegeldes über die GmbH gewährleistet.
Die
Vorteile für die GmbH:
·
Beitrag ist eine fixe Größe und wird von der GmbH
bezahlt (= steuermindernde Betriebsausgabe)
·
Versicherungsleistungen sind steuerneutral
Die
Vorteile für den Gesellschafter-Geschäftsführer:
·
Bedarfsgerechte und lückenlose Absicherung des Gehalts
nicht nur in Höhe des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung
· Erheblich günstigerer Beitrag für das privat versicherte Krankentagegeld durch die hohe Karenzzeit (182_Tage_oder mehr)