Lohnfortzahlung Gesellschafter - Geschäftsführer

Sie als Gesellschafter Geschäftsführer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Üblicherweise ist diese im Dienstvertrag so geregelt, dass sie über die arbeitsrechtliche Frist von sechs Wochen hinausgeht. Nach Literatur ist aber eine Lohnfortzahlung über sechs Monate und mehr vereinbar, ohne dass damit eine versteckte Gewinnausschüttung vorliegt.

Kernelement der Zielgruppenlösung bildet eine Rückdeckungsversicherung für das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers über die GmbH. Das heißt: Hiermit wird die bedarfsgerechte Absicherung des Krankentagegeldes über die GmbH gewährleistet.

 

Die Vorteile für die GmbH:

·         Beitrag ist eine fixe Größe und wird von der GmbH bezahlt (= steuermindernde Betriebsausgabe)

·         Versicherungsleistungen sind steuerneutral

 

Die Vorteile für den Gesellschafter-Geschäftsführer:

·         Bedarfsgerechte und lückenlose Absicherung des Gehalts nicht nur in Höhe des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung

·         Erheblich günstigerer Beitrag für das privat versicherte Krankentagegeld durch die hohe Karenzzeit (182_Tage_oder mehr)

 

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