Seit
01. Januar 2004 ist das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen
Krankenversicherung – GMG“, also die Gesundheitsreform in Kraft. Was
alles auf Sie als gesetzlich Versicherter zugekommen ist, lesen Sie hier:
Ein Auszug der wichtigsten Eckpunkte der Reform:
Grundsätzlich fallen für fast alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Zuzahlung von 10% an, die mindestens 5 €, jedoch höchstens 10 € beträgt (z.B. für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel). Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung pauschal 10 € je Verordnung sowie 10% der Kosten.
Ausnahmen
zu den Zuzahlungen:
Zahnersatz
ab 2005:
Zahnersatz muss gesondert versichert werden - wahlweise bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherer. Den Beitrag dafür muss der/die Versicherte alleine tragen. Bisher hat sich der Arbeitgeber am Beitrag für Zahnersatz mit 50% beteiligt.
Ab 2006 muss der GKV-Versicherte für das Krankengeld alleine aufkommen. Bisher hat sich der Arbeitgeber an dem Krankengeldbeitrag mit 50% beteiligt. Der Sonderbeitrag für das Krankengeld wird 0,5% der beitragspflichtigen Einkünfte betragen.
Einschränkungen
/ Streichung von Leistungen ab 2004 (beispielhaft)
Erwachsene erhalten für Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben noch einen Anspruch auf Brillen oder Kontaktlinsen.
Ganz gestrichen werden Leistungen für Sterilisation (ohne medizinische Indikation), Entbindungsgeld und Sterbegeld.