Jahresarbeitsentgeltgrenze

 

Welche Bedeutung hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

 

Sie entscheidet darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt.

Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt.

Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören

 



Nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind anzurechnen

 

Bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wird das zu diesem Zeitpunkt maßgebende Entgelt mit 12 multipliziert. Der sich dabei ergebenden Summe sind dann alle Einkommensteile hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit in den nächsten 12 Monaten zu erwarten sind (Ausnahme: künftige Gehaltserhöhungen bleiben unberücksichtigt). Liegt das so ermittelte Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht keine Versicherungspflicht. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Jahres beendet wird oder wenn dieses von vornherein auf einen kürzeren Zeitraum als 1 Jahr befristet ist.

Sinkt das Arbeitsentgelt während des Jahres unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (z.B.: durch Gehaltsverminderung), tritt sofort Versicherungspflicht ein.

Tritt durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu Beginn eines jeden Jahres Versicherungspflicht ein, kann sich der privat krankenversicherte Arbeitnehmer befreien lassen. Näheres dazu siehe "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Angestellter".

Für das Jahr 2005 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung 46.800,- €. Für Personen, die bereits vor dem 31.12.2002 privat krankenversichert waren, beträgt sie in 2005 42.300,-€.

Stuttgarter Kanzlei für Versicherungsberatung GmbH - VersicherungsberaterSeitenplan