Welche Bedeutung hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Sie
entscheidet darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit
vorliegt.
Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu
festgelegt.
Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem
Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören
Nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind anzurechnen
Bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wird das zu diesem Zeitpunkt
maßgebende Entgelt mit 12 multipliziert. Der sich dabei ergebenden Summe sind
dann alle Einkommensteile hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit in
den nächsten 12 Monaten zu erwarten sind (Ausnahme: künftige Gehaltserhöhungen
bleiben unberücksichtigt). Liegt das so ermittelte Arbeitsentgelt über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht keine Versicherungspflicht. Daran ändert
sich auch dann nichts, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Jahres
beendet wird oder wenn dieses von vornherein auf einen kürzeren Zeitraum als 1
Jahr befristet ist.
Sinkt das Arbeitsentgelt während des Jahres unter die
Jahresarbeitsentgeltgrenze (z.B.: durch Gehaltsverminderung), tritt sofort
Versicherungspflicht ein.
Tritt durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu Beginn eines jeden
Jahres Versicherungspflicht ein, kann sich der privat krankenversicherte
Arbeitnehmer befreien lassen. Näheres dazu siehe "Befreiung von der
Krankenversicherungspflicht als Angestellter".
Für das Jahr 2005 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der
Krankenversicherung 46.800,- €. Für Personen, die bereits vor dem 31.12.2002
privat krankenversichert waren, beträgt sie in 2005 42.300,-€.